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   ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16   

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ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16 (https://dejure.org/2016,67485)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 08.06.2016 - 3 Ca 38/16 (https://dejure.org/2016,67485)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 3 Ca 38/16 (https://dejure.org/2016,67485)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

    Auszug aus ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
    Der Kläger verweist insoweit auf die Entscheidung des BAG vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09.

    Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, NJOZ 2011, 1587, 1588 Rn. 18 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist, wenn eine arbeitsvertragliche Vergütungsregelung auf die Vergütung des BAT Bezug nimmt, infolge dessen Nichtfortentwicklung eine Regelungslücke entstanden, die durch ergänzende Vertragsauslegung und Anwendung der dem BAT nachfolgenden Tarifwerke zu schließen ist (BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, a. a. O.).

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BMT-G reformiert und ihm ein neuen Inhalt gegeben hätten (BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 486/13, a. a. O.; BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, a. a. O., Rn. 17 ff.).

  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14

    Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage

    Auszug aus ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
    Insbesondere steht auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 einer ergänzenden Vertragsauslegung im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    Diese sei wegen der verschiedenen Regelungsmöglichkeiten vielmehr den landesbezirklichen Tarifvertragsparteien vorbehalten (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14, NZA-RR 2015, 386).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 486/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
    Gleiches gilt für den Fall der Ersetzung des BMT-G durch den TVöD (BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 486/13, BeckRS 2015, 68750 Rn. 20 ff.).

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BMT-G reformiert und ihm ein neuen Inhalt gegeben hätten (BAG, Urteil vom 25.02.2015 - 5 AZR 486/13, a. a. O.; BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, a. a. O., Rn. 17 ff.).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
    Eine Änderung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, zu deren Inhalt eine Gesamtzusage wird, ist grundsätzlich nur einvernehmlich oder durch gerichtlich überprüfbare Änderungskündigung möglich (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, NZA 2016, 642, 645).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
    Auf die konkrete Kenntnis eines einzelnen Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an (BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, 1174, 1176 Rn. 31 m. w. N.).
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02

    Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet

    Auszug aus ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16
    Die Auslegung der Gesamtzusage richtet sich nicht nach den Grundsätzen zur Auslegung von gesetzlichen Vorschriften oder Tarifverträgen, sondern nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.2003 - 10 AZR 395/02, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 247 unter II. 1.).
  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 17 Sa 840/16

    Anspruch auf eine Theaterbetriebszulage aufgrund einer Gesamtzusage , die

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 08.06.2016 - 3 Ca 38/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 08.06.2016 - 3 Ca 38/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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